Theorie & Praxis
Theorie //
Auch du kannst Marmelade.
Was ist Marmelade? //
Fragen wir mal Wikipedia: „Marmelade (von portugiesisch marmelo ‚Quitte‘) ist die traditionelle Bezeichnung für einen Brotaufstrich, der aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt wird, ohne dass Fruchtstücke im Fertigprodukt sichtbar bleiben. In der EU ist im Verkauf und in der Werbung die Bezeichnung heute – mit lokalen Ausnahmen – nur noch für Produkte aus Zitrusfrüchten erlaubt (in denen jedoch sichtbare Fruchtstücke vorhanden sein können, oft sind dies Schalenteile), Produkte aus anderen Früchten werden als Konfitüre bezeichnet. Die Gesetze in Deutschland und Österreich mussten entsprechend angepasst werden. Seit dem Jahr 2003 wird aber in Österreich und Deutschland aufgrund der Ausnahmeregelung die Bezeichnung wie früher üblich vermehrt auch im Handel bei Produkten jeglicher Früchte verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung Marmelade trotz geänderter Verordnungen nach wie vor für Produkte aus Früchten aller Art erhalten.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Marmelade
Das ist schön, insbesondere da England nun aus der EU ausgetreten ist und wir Marmelade nicht mehr auf englische Bitter-Orangenmarmelade reduzieren wollen müssen. Müssen wir aber schon längst nicht mehr, denn auch hier gibt es immer wieder Missverständnisse (was bei den Bestimmungen durch die EU verständlich ist). Also: „Nach §3 Abs.2 Satz 3 der deutschen Konfitürenverordnung bzw. §4 Abs.2 der österreichischen Konfitürenverordnung darf Konfitüre im Sinne des EU-Rechts weiterhin als „Marmelade“ bezeichnet werden, wenn die Erzeugnisse auf örtlichen Märkten, insbesondere Bauernmärkten oder Wochenmärkten direkt an (End)Verbraucher abgegeben werden.“ Diese Lockerung haben wir übrigens einem Wirt aus der Wachau zu verdanken, der sich weigerte, seine Marillenmarmelade in Marillenkonfitüre umzubenennen. Danke!
Aber gesetzliche Vorschriften gibt es natürlich immer noch und da sind die Anforderungen für die Zusammensetzung und Kennzeichnung von 1. Konfitüre extra, Gelee extra, 2. Konfitüre, Marmelade, Gelee oder 3. Fruchtaufstrich ziemlich verschieden. Das zu wissen ist nicht schlecht, wenn einen interessiert, was drin sein darf. Für Konfitüre, Marmelade und Gelee gelten strengere Vorgaben als für Fruchtaufstrich.
Und geschmacklich? Ist Marmelade ein Brotaufstrich aus Früchten – das können auch Tomaten sein – die mit Zucker haltbar eingekocht wurden. Das machte man bereits im alten Rom, wie Ausgrabungen beweisen. Die Herstellung von Bitterorangenmarmelade (die uns später die oben genannte EU-Marmeladen-Richtlinie bescherte), ist mit einer netten kleinen Geschichte überliefert, da aus ihr 1797 die erste namentlich bekannte Marmeladenmanufaktur der Welt entstand. Hier kann man sie nachlesen: https://de.qaz.wiki/wiki/Keiller%27s_marmalade
Konfitüre extra, Gelee extra | Konfitüre, Marmelade, Gelee | Fruchtaufstrich | |
Gesamtzuckergehalt | mind. 55% | mind. 55% | nicht geregelt (üblicherweise unter 50%) |
Fruchtgehalt | 35-45% | 25-35% | nicht geregelt |
Konservierungsstoffe | nicht zulässig | nicht zulässig | zulässig |
Zusatzstoffe | teilweise zulässig | teilweise zulässig | teilweise zulässig |
Deklaration des Gesamtfruchtgehalts | „Hergestellt aus …g Früchten je 100g“ | „Hergestellt aus …g Früchten je 100g“ | nicht geregelt |
Deklaration des Zuckergehalts | „Gesamtzuckergehalt …g je 100g“ | „Gesamtzuckergehalt …g je 100g“ | nicht gereglt |
Deklaration der verwendeten Fruchtart/en | verpflichtend | verpflichtend | nicht geregelt |